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Unsere Förderrichtlinien

Die Stiftung des Vereins Thüringer Ornithologen unterstützt Projekte, die der Vogelkunde oder dem Vogelschutz in Thüringen dienen.

Dazu gehören bspw. konkrete Schutz- und Bildungsprojekte, sowie wissenschaftliche Publikationen. Weiter können auch außergewöhnliche Kartierungen, die besondere Fragestellungen verfolgen und nicht im Rahmen von Monitoringprojekten eingebunden werden können, gefördert werden. Finanzierungen künstlicher Nisthilfen werden nur im Zusammenhang methodischer Begleitung von Untersuchungsprojekten oder gezielter Unterstützung prioritärer Arten gefördert.

Da die finanziellen Möglichkeiten der Stiftung begrenzt sind, wir dennoch nach Möglichkeit viele Projekte in Thüringen unterstützen möchten, werden in der Regel Projekte bis zu einer Fördersumme von maximal 3.000 € finanziert. Bei größeren Projekten ist die Förderung von abgrenzbaren Teilleistungen möglich.

Des Weiteren ist eine Förderung von mehrjährigen Projekten möglich. Ist eine Förderung über mehrere Jahre vorgesehen, sind die veranschlagten Kosten auf die jeweiligen Jahre aufzuschlüsseln.

Die Fördersumme wird in diesem Falle in Jahresraten ausgezahlt. In einem mehrjährig angelegten Förderantrag ist eine Aufsplittung der Kostenbeträge, pro beantragtem Jahr, für die Laufzeit des zu fördernden Projekts einzureichen.

Die Frist der Projektfinanzierung einjähriger Projekte vom Antragseingang bis zur Umsetzung und der damit verbundenen Auszahlung der Fördergelder ist auf ein Jahr begrenzt, eine Verlängerung ist in Ausnahmefällen möglich, muss aber im Vorfeld unter Angabe von Gründen bei der Stiftung schriftlich beantragt werden.

Privatpersonen können aus Gründen des Gemeinnützigkeits- und Steuerrechts einen Förderantrag nur unter dem Dach einer gemeinnützigen Naturschutzinstitution stellen. Diese Institution muss mindestens einem satzungsgemäßen Ziel der Stiftung des Vereins Thüringer Ornithologen entsprechen.

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Sommergoldhähnchen

[Regulus ignicapilla]
© M. Nickel

Die Beantragung

Fördermittelanfragen werden mit Hilfe unseres Antragsformulars gestellt. Dieses kann entweder per E-Mail oder postalisch an die Stiftung geschickt werden. Bitte nehmen Sie sich für das Ausfüllen des Förderantrages etwas Zeit und beachten Sie die nachfolgenden Hinweise, um Rückfragen zu vermeiden. Die Förderantrag-Nr. wird von der Stiftung vergeben, so dass dieses Feld nicht ausgefüllt werden muss. Danach ist anzugeben, ob Sie im Auftrag einer Institution oder direkt im Namen einer Institution die Förderung beantragen. Für die Kommunikation benötigen wir die Telefonnummer sowie die E-Mailadresse eines Ansprechpartners/einer Ansprechpartnerin. Geben Sie diese dazu bitte in den dafür vorgesehenen Feldern des Formulars an.

Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf das geplante Vorhaben. Geben Sie zunächst eine prägnante Bezeichnung des Projektes (Projekttitel) und danach die konkrete Verwendung der beantragten Fördermittel an. Anfang und Ende des Projektes sollten das Jahr und den geplanten Monat der Fertigstellung aufzeigen. Für die Projektbeschreibung formulieren Sie bitte einen aussagefähigen Text, der es dem Vorstand der Stiftung ermöglicht, eine Entscheidung zur Förderfähigkeit Ihres Vorhabens zu treffen. Sie können diesen Text gerne durch beiliegende Materialien (Flyer, Fotos, Referenzen usw....) ergänzen. Abschließend tragen Sie die von Ihnen kalkulierten Kosten ein. Für die Förderung durch die Stiftung sind zwingend keine Eigenanteile bzw. keine Drittmittel erforderlich, bei Anträgen durch mitglieder- und finanzstarke Vereine jedoch erbeten.

Mit der Einverständniserklärung werden im Wesentlichen zwei Dinge geregelt. Zum einen verpflichten Sie sich, die Stiftung umgehend zu informieren, sofern sich Änderungen bei der Projektdurchführung abzeichnen. Zum anderen werden Sie gebeten, nach Beendigung des Projektes auf die Förderung durch die Stiftung hinzuweisen. Dies geschieht in Publikationen durch den Abdruck des Stiftungssignets und einen kurzen Hinweis im Text. Bei gegenständlichen Projekten (z. B. Vitrinen, Nistplattformen, Gebäuden...) wird durch die Stiftung des VTO eine kleine Fördertafel übergeben, die an geeigneter Stelle zu installieren ist.

Die Entscheidung

Die Entscheidung über die Förderfähigkeit der eingereichten Projekte trifft der Vorstand der Stiftung mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit kann dem Antrag nicht entsprochen werden. Das Ergebnis der Abstimmung geht Ihnen zeitnah per E-Mail, bzw. auf dem Postweg zu.

Die Auszahlung

Im Falle eines positiven Beschlusses erfolgt die Auszahlung der bewilligten Mittel nach Eingang einer prüfbaren Rechnung im Original.

Ihr Bericht

Im Falle einer erfolgten Förderung und der Umsetzung eines Projektes verpflichtet sich der Antragssteller zeitnah einen Bericht zum Verlauf des Projektes anzufertigen und der Stiftung des VTO zur Verfügung zu stellen. Diese Dokumentation kann gerne mit einigen Fotos zum Projekt ergänzt werden. Weiterhin stimmt der Berichtersteller einer Veröffentlichung dieser Publikation auf Printmedien, sowie digitalen Medien der Stiftung des VTO bzw. des Vereins Thüringer Ornithologen e. V. zu.

Formulare

Antragsformular online ausfüllen, speichern und direkt per mail an stiftung@vto-ev.de senden.

Antragsformular ausdrucken, ausfüllen und postalisch an:

Stiftung des Vereins Thüringer Ornithologen
Lindenhof 3
99998 Mühlhausen / OT Seebach

oder per Fax an:
03601 440664

Für Fragen stehen wir Ihnen sehr gern auch telefonisch unter 03601 440662 zur Verfügung.