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Avifaunistische Kommission Thüringen (AKT)

Aufgaben

Die Avifaunistische Kommission Thüringen ist eine Dokumentationsstelle für in Thüringen seltene Vogelarten. Zu ihren Aufgaben gehören:

Bewertung von Beobachtungen seltener Vogelarten, welche in der aktuellen Meldeliste enthalten und von der AKT zu entscheiden sind

Dokumentationsablauf (gültig ab Jan. 2015):
Nach Eingang einer Seltenheitsdokumentation wird von der Kommission eine Kontrolle auf Vollständigkeit vorgenommen. Wenn die Dokumentation als unvollständig angesehen wird (bspw. trotz Angabe, fehlende Fotos oder Tonaufnahmen), wird der Melder kontaktiert und aufgefordert diese zu ergänzen. In gleicher Weise wird mit „nur Bilder“-Dokumentationen verfahren. Bei Vollständigkeit der Dokumentation, werden die Meldebögen an alle Mitglieder der Kommission verschickt und von diesen unabhängig begutachtet. Im Anschluss werden die Beurteilungen gesammelt. Bei einheitlichem positivem Urteil gilt die Beobachtung als angenommen. Falls der Kommission oder einzelnen Mitgliedern Unstimmigkeiten oder Widersprüche in den Dokumentationen auffallen, werden diese auch weiterhin schriftlich in einem separaten Protokoll festgehalten. Beim jährlichen Treffen der Kommission werden diese fraglichen Meldungen nochmals diskutiert. In Einzelfällen behält sich die Kommission vor, den Melder erneut zu kontaktieren. Wenn die Kommission mehrheitlich eine Dokumentation für nicht ausreichend erachtet, gilt diese als abgelehnt („nicht ausreichend dokumentiert“). Die Ablehnungsgründe können dem Melder auf Anfrage schriftlich mitgeteilt werden. Falls Zweifel an der Richtigkeit der Bestimmung der Art aber nicht der Gattung bestehen, können Beobachtungen auch als bspw. „Raubmöwe unbestimmt“ in die Dokumentation und damit auch in den Jahresbericht eingehen. Weiterhin hat der Melder jederzeit die Möglichkeit der Rücknahme seiner Meldung, falls im Nachhinein Zweifel oder neue Erkenntnisse die Richtigkeit der Bestimmung in Frage stellen.

Weiterleitung und ggf. Kommentierung von Beobachtungen seltener Arten, die von der Deutschen Avifaunistischen Kommission (DAK) bearbeitet werden

Bewertung von "Extrembeobachtungen" aller Vogelarten in Thüringen (ungewöhnlich große Ansammlungen, sehr späte oder sehr frühe Nachweise)

Sammlung und Archivierung von Beobachtungen seltener Vogelarten aus Thüringen

Erstellung und Herausgabe eines jährlichen Beobachtungsberichtes "Ornithologische Besonderheiten in Thüringen" in den "Mitteilungen und Informationen" des VTO

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Wasseramsel

[Cinclus cinclus]
 

©M. Nickel

Mitglieder der Kommission

Michael Nickel
Sophienstraße 37
07743 Jena
akt@vto-ev.de
(Sprecher der Kommission)

Helmut Laußmann
Paul Schneider-Str. 6
99423 Weimar

Mathias Mähler
Neustadt 33
99958 Burgtonna

Frank Radon
Heinrich-Behr-Str. 6b
07356 Bad Lobenstein

Sebastian Lehmeier
Thamsbrücker Landstr. 2A
99947 Bad Langensalza

 

Liste "meldepflichtiger" Vogelarten

Nationale Meldeliste der Deutschen Avifaunistischen Kommission (DAK), systematisch (gültig ab 1.1.2023) (100 kB)

Liste dokumentationspflichtiger Arten in Thüringen (gültig ab 1.1.2023).

Ferner sollten selbstverständlich alle in Deutschland noch nicht als sichere, wahrscheinliche oder mögliche Wildvögel nachgewiesenen Arten und Unterarten dokumentiert werden sowie Hybriden, bei denen mindestens ein Elternteil eine nationale Meldeart ist. Daneben sollten aber auch solche holarktischen Arten gemeldet werden, bei denen eine Herkunft aus Gefangenschaft möglich oder sogar wahrscheinlich ist (z.B. fernöstliche und amerikanische Enten und Ammern, die teilweise in obiger Liste bereits aufgeführt sind).