Die Liste der dokumentationspflichtigen Vogelarten für Thüringen wurde überarbeitet. Aus der Liste entlassen wurden Schwarkopfruderente und Nachtreiher. Neu die Liste aufgenommen wurden Nebelkrähe, Waldpieper, Berghänfling und Ohrenlerche. Diese Änderungen sind rückwirkend ab dem 1. Jan. 2025 gültig. Genauere Erläuterungen zu den Änderungen werden im nächsten AKT-Bericht in den Mitteilungen und Informationen erscheinen. Die vollständige Liste können Sie hier nachlesen.